kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das Sozialgericht Leipzig hat entschieden, dass Asylbewerbern auch dann existenzsichernde Leistungen in vollem Umfang zu gewähren sind, wenn sie in einem anderen EU-Staat internationalen Schutz genießen, ihr weiterer Aufenthalt in der Bundesrepublik aber faktisch geduldet wird.
Die Antragsteller des zugrunde liegenden Verfahrens, eine Mutter mit ihren beiden minderjährigen Söhnen, sind russische Staatsangehörige und reisten über Polen in die Bundesrepublik Deutschland ein. Ihre Asylanträge wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als unzulässig abgelehnt, weil Polen aufgrund der zuvor dort gestellten Asylanträge für deren Behandlung zuständig sei. Nach einer zwischenzeitlichen Abschiebung nach Polen im April 2016 reisten die Antragsteller umgehend wieder in die Bundesrepublik ein und bezogen zunächst Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in Höhe von insgesamt 1.363,61 Euro monatlich. Ihre Abschiebung war noch bis zum 3. Januar 2017 ausgesetzt (Duldung nach § 60 a Abs. 2 Satz 1 Aufenthaltsgesetz - AufenthG*). Unter Hinweis auf den in Polen bestehenden Schutz wurden durch den zuständigen Landkreis nachfolgend Leistungen gemäß § 1 a Abs. 4 AsylbLG** auf bis zu 1.001,53 Euro monatlich gekürzt. Hiergegen richtet sich das von den Antragstellern betriebene gerichtliche Eilverfahren.
Das Sozialgericht Leipzig ordnete die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Kürzungsbescheid an, so dass den Antragstellern bis zu einer Klärung in der Hauptsache wieder die vollen Leistungen nach dem AsylbLG zustehen. Zur Begründung stellte das Gericht darauf ab, dass die Antragsteller unstreitig dem Grunde nach leistungsberechtigt nach dem AsylbLG seien, da sie eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.01.2017
Quelle: Sozialgericht Leipzig/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/SozG-Leipzig_S-5-AY-1316-ER_Existenzsichernde-Leistungen-fuer-Asylbewerber-muessen-bei-faktischer-Duldung-durch-zustaendige-Behoerden-in-vollem-Umfang-bezahlt-werden~N23677
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 23677
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.