wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 09.11.2018
3 B 127/18 -

Eilantrag von Opel gegen Rückrufanordnung des Kraftfahrt-Bundesamtes abgelehnt

Schnelles Handeln zur Verbesserung der Luftqualität notwendig

Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag der Opel Automobile GmbH gegen das Kraftfahrt-Bundesamt abgelehnt, der sich gegen einen Zwangsrückruf von Fahrzeugen mit Diesel-Motoren richtet.

Im zugrunde liegenden Fall gelangte das Kraftfahrt-Bundesamt bei drei Fahrzeugmodellen (Opel Zafira 1.6 CDTi, Opel Zafira 2.0 CDTi, Opel Cascada 2.0 CDTi, Opel Insignia 2.0 CDTi,) zu der Auffassung, dass sie über unzulässige Abschalteinrichtungen verfügen und deshalb mehr Stickstoffdioxid als notwendig emittieren. Mit Bescheid vom 17. Oktober 2018 wurde daher eine nachträgliche Nebenbestimmung für die Typengenehmigung angeordnet und insoweit die sofortige Vollziehung angeordnet. Der Opel Automobile GmbH wurde aufgegeben, unzulässige Abschalteinrichtungen zu entfernen und die Motorsteuerungssoftware umzurüsten. Eine bereits laufende freiwillige Rückrufaktion von Opel hielt das Kraftfahrt-Bundesamt nicht für ausreichend, da das für notwendig erachtete Softwareupdate zur Verbesserung der Stickoxidemissionen für mehrere tausend Fahrzeuge noch ausstehe.

Antragstellerin hält Anordnung für rechtswidrig

Die Antragstellerin hat gegen diesen Bescheid am 18. Oktober 2018 Widerspruch erhoben und am 19. Oktober 2018 einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt. Sie beanstandete die Begründung der Sofortvollzugsanordnung und hält die Anordnung selbst auch in der Sache für rechtswidrig.

Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamtes kann sofort durchgesetzt werden

Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht lehnte den Antrag ab. Die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides sei in der im vorliegenden vorläufigen Rechtsschutzverfahren nur möglichen summarischen Prüfung derzeit nicht abschließend zu beurteilen. Daher sei die Entscheidung aufgrund einer weiteren Interessenabwägung zu treffen. Insoweit ist das Gericht zu dem Ergebnis gelangt, dass die Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamtes bereits jetzt durchgesetzt werden darf, weil schwerwiegende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Auffassung des Kraftfahrt-Bundesamtes zutreffend ist. Der von der Antragstellerin geltend gemachte Reputationsschaden sei aufgrund des Einbaus einer wohl unzureichenden Technik bereits jetzt eingetreten. Das öffentliche Interesse an der Herstellung der Vorschriftsmäßigkeit der im Verkehr befindlichen Fahrzeuge überwiege demgegenüber. Ein schnelles Handeln zur Verbesserung der Luftqualität sei angesichts der hohen Bedeutung der betroffenen Rechtsgüter (Umwelt und Gesundheit) notwendig. Alle weiteren Einzelheiten wären in einem Hauptsacheverfahren zu klären.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.11.2018
Quelle: Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Schleswig-Holsteinisches-Verwaltungsgericht_3-B-12718_Eilantrag-von-Opel-gegen-Rueckrufanordnung-des-Kraftfahrt-Bundesamtes-abgelehnt~N26672

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 26672 Dokument-Nr. 26672

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.