wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 06.11.2019
5 MB 3/19 -

Opel Automobile GmbH muss Diesel-Fahrzeuge verschiedener Modelle umgehend zurückzurufen

Sorge um drohenden Reputationsschaden bei Opel muss hinter öffentliches Interesse am Schutz von Gesundheit und Umwelt zurücktreten

Das Schleswig-Holsteinische Ober­verwaltungs­gericht hat im vorläufigen Rechts­schutz­verfahren die Verpflichtung der Opel Automobile GmbH bestätigt, dass Diesel-Fahrzeuge verschiedener Modelle der Marke Opel umgehend zurückzurufen sind, um die Software zur Steuerung der Abschalt­ein­richtungen umzurüsten.

Der sofortige Rückruf war im Oktober 2018 vom Kraftfahrtbundesamt angeordnet worden mit der Begründung, dass die eingebauten Systeme zur Reduzierung der Stickoxide in den Abgasen u.a. schon bei Außentemperaturen unter 17°C in ihrer Wirksamkeit gedrosselt würden (sogenanntes Thermofenster). Mit solchen Abschalteinrichtungen würden mehr Stickstoffoxide emittiert als nach EU-Recht zulässig. Eine schon seit April 2018 laufende freiwillige Rückruf- und Umrüstungsaktion hielt das Kraftfahrtbundesamt für nicht ausreichend. Der dagegen gerichtete Antrag der Opel Automobile GmbH auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes durch das Schleswiger Verwaltungsgericht blieb ohne Erfolg (vgl. Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss v. 09.11.2018 - 3 B 127/18 -).

Anordnung des Rückrufs ist sofort vollziehbar

Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht wies die dagegen gerichtete Beschwerde zurück. Wie die erste Instanz ließ das Oberverwaltungsgericht offen, ob das Kraftfahrtbundesamt zu Recht von einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgeht oder ob diese, so die Opel Automobile GmbH, notwendig ist, um den Motor vor Beschädigung zu schützen und den sicheren Betrieb der Fahrzeuge zu gewährleisten. Hierfür seien zum einen rechtliche Fragen zu klären, die gegebenenfalls eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union erforderlich machten. Zum anderen gebe es technische Fragen, zu denen Sachverständige zu hören seien. Dies müsse dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben. Die bei offener Rechtslage vorzunehmende Folgenabwägung gehe zulasten der Opel Automobile GmbH. Deren Sorge um einen drohenden Reputationsschaden habe gegenüber dem öffentlichen Interesse am Schutz von Gesundheit und Umwelt zurückzutreten. Durch das Software-Update würden die Stickoxid-Emissionen der verbliebenen Fahrzeuge auf jeden Fall erheblich reduziert. Die Anordnung des Rückrufs ist damit sofort vollziehbar. Betroffen sind die Fahrzeugmodelle Opel Zafira 1.6 und 2.0 CDTi, Opel Cascada 2.0 CDTi und Opel Insignia 2.0 CDTi aus den Jahren 2013 bis 2016.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.11.2019
Quelle: Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht/ra-online (pm/kg)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Schleswig-Holsteinisches-Oberverwaltungsgericht_5-MB-319_Opel-Automobile-GmbH-muss-Diesel-Fahrzeuge-verschiedener-Modelle-umgehend-zurueckzurufen.news28058.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 28058 Dokument-Nr. 28058

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.