wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 07.02.2013
4 KN 1/12 -

OVG Schleswig erklärt Lübecker Bettensteuer auf Beherbergungen für rechtmäßig

Erhebung der Bettensteuer bei nichtberuflicher Übernachtung in Beherbergungsbetrieben

Die in Lübeck seit Januar 2012 erhobene Übernachtungssteuer auf Beherbergungen (sog. Bettensteuer) ist rechtmäßig. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Schleswig.

In dem vorzuliegenden Streitfall verlangte die Antragstellerin, eine Hotelbetreiberin, die entsprechende Satzung der Stadt Lübeck bezüglich der Bettensteuer für unwirksam zu erklären. Die Bettensteuer wird von der Stadt Lübeck als indirekte, auf die Gäste abwälzbare Steuer in Höhe von 5 % des Übernachtungspreises von den Betreibern von Beherbergungsbetrieben erhoben, sofern Übernachtungen der Gäste nicht beruflich bedingt sind. Den Einwänden der Antragstellerin, dass die Bettensteuer mit der Umsatzsteuer gleichartig und damit verfassungswidrig sei und dass die Satzung den Hoteliers eine unverhältnismäßige Mitwirkung bei der Steuererhebung auferlege, ist das Oberverwaltungsgericht nicht gefolgt.

Bettensteuer unterscheidet sich von der Umsatzsteuer

Die Lübecker Bettensteuer weise in der Gesamtschau, insbesondere wegen ihres Steuergegenstandes, wesentliche Unterschiede zur Umsatzsteuer auf. Zweifel an der kalkulatorischen Abwälzbarkeit der Steuer auf den Gast über den Übernachtungspreis hatten die Richter nicht. Der organisatorische Aufwand, zwischen privaten und berufsbedingten Übernachtungen zu unterscheiden, könne bewältigt werden. Die Überprüfung, ob Angaben des Gastes zu berufsbedingten Übernachtungen richtig seien, obliege allerdings der Stadt Lübeck und nicht den Beherbergungsbetrieben.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.02.2013
Quelle: Oberverwaltungsgericht Schleswig/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Schleswig-Holsteinisches-Oberverwaltungsgericht_4-KN-112_OVG-Schleswig-erklaert-Luebecker-Bettensteuer-auf-Beherbergungen-fuer-rechtmaessig.news15203.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 15203 Dokument-Nr. 15203

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.