wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 22.03.2012
4 BV 11.1909 -

Keine „Bettensteuer“ in der Landeshauptstadt München

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof erklärt Übernachtungssteuersatzung Münchens für rechtswidrig

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass die Übernachtungssteuersatzung der Landeshauptstadt München rechtswidrig ist. Die Regierung von Oberbayern hat daher zu Recht die Genehmigung der Satzung versagt. Die „Bettensteuer“ darf damit nicht erhoben werden.

Die Stadt München hatte im Juni 2010 eine Satzung beschlossen, die eine Abgabe in Höhe von 2,50 Euro je entgeltlicher Übernachtung in einem Beherbergungsbetrieb vorsah. Die Satzung trat jedoch nicht in Kraft, weil die Regierung von Oberbayern sie für nicht rechtmäßig hielt und daher nicht genehmigte. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat nun im Berufungsverfahren entschieden, dass die Versagung der Genehmigung rechtmäßig war. Die vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts München wurde damit bestätigt.

Kommunale Übernachtungssteuer läuft bundesrechtlicher Steuererleichterung für Hotelbetriebe zuwider

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erörterte mit den Beteiligten insbesondere, ob die Regelung mit bayerischem Landesrecht zu vereinbaren ist. Das bayerische Kommunalabgabengesetz sieht vor, dass die Genehmigung einer Satzung versagt werden kann, wenn die Satzung öffentliche Belange, insbesondere volkswirtschaftliche oder steuerliche Interessen des Staates beeinträchtigt. Der beklagte Freistaat Bayern hatte die Versagung der Genehmigung darauf gestützt, dass der Bundesgesetzgeber erst im Jahr 2010 den Umsatzsteuersatz für Hotelübernachtungen von 19 % auf 7 % reduziert habe. Damit laufe die kommunale Übernachtungssteuer dieser bundesrechtlichen Steuererleichterung für Hotelbetriebe zuwider.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.03.2012
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Bayerischer-VGH_4-BV-111909_Keine-Bettensteuer-in-der-Landeshauptstadt-Muenchen.news13230.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 13230 Dokument-Nr. 13230

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.