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Das Thüringer Oberverwaltungsgerichts den Eilantrag eines Hotelbetreibers in Jena gegen die Satzung der Stadt über die Erhebung einer so genannten Übernachtungssteuer abgelehnt. Die auch als "Bettensteuer" bezeichnete Übernachtungssteuer darf somit vorläufig weiterhin erhoben werden.
Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hatte kurz zuvor bereits mit Beschluss vom 17. August 2011 den Eilantrag einer Hotelbetreiberin aus Erfurt gegen die Erhebung der so genannten Kulturförderabgabe ("Bettensteuer") abgelehnt. Nun blieb auch der Eilantrag einer Hotelbetreiberin aus Jena vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht erfolglos.
Die am 21. Januar 2011 in Kraft getretene "Satzung über die Erhebung einer
Der Betreiber eines Hotels in Jena hat Ende Januar 2011 beim Oberverwaltungsgericht einen Normenkontrollantrag gestellt, mit dem er die Gültigkeit der Satzung überprüft wissen möchte. Zugleich hat er mit dem vorliegenden Eilantrag begehrt, die Satzung vorläufig außer Vollzug zu setzen.
Diesen Antrag hat das Thüringer Oberverwaltungsgericht abgelehnt. Zur Begründung hat es im Wesentlichen ausgeführt, dass der Erlass einer einstweiligen Anordnung im
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.09.2011
Quelle: Thüringer Oberverwaltungsgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 12213
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