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Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, kann der Vater das gemeinsame Sorgerecht für das Kind gegen den Willen der Mutter nur erhalten, wenn die gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung dem Wohl des Kindes dient. Führt nach Einschätzung des Gerichts das gemeinsame Sorgerecht zu weiterem Konfliktstoff zwischen den Eltern, sind die sich hieraus ergebenden Belastungen für das Kind mit dessen Wohl nicht vereinbar. Dies geht aus einer Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts hervor.
Die Beteiligten des zugrunde liegenden Falls sind
Der
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht lehnte den Sorgerechtsantrag des Vaters letztlich ab. Zwischen den Kindeseltern besteht keine tragfähige soziale Beziehung, um gemeinsam die elterliche Verantwortung zu übernehmen. Der
Die Ablehnung des gemeinsamen Sorgerechts verletzt den
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.02.2012
Quelle: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 13054
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