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Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass Flugstunden für den Erhalt eines Verkehrsflugzeugscheins keine Eingliederungsleistungen nach dem SGB II sind.
Der als Triebfahrzeugführer ausgebildete Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens absolvierte - ohne vorherige Antragstellung bei der Beklagten - Flugstunden und begehrte anschließend deren Kostenübernahme.
Das Sozialgericht Stuttgart wies die Klage ab. Ein Anspruch auf Erstattung der Kosten für absolvierte Flugstunden nach § 16 SGB II i.V.m. § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB III bestehe schon deshalb nicht, weil es an einer vorherigen Antragstellung fehle. Unabhängig davon, seien Flugstunden für die berufliche
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.08.2016
Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online
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Dokument-Nr. 23025
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