wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Stuttgart, Beschluss vom 11.07.2015
S 12 AS 3424/14 ER -

Erwerb einer Fahrerlaubnis muss für Kosten­erstattungs­anspruch zwingend zur Aufnahme einer neuen beruflichen Tätigkeit nötig sein

Grund­sicherungs­träger hat keine Pflicht zur grundsätzlichen Kostenübernahme

Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass ein Anspruch auf Übernahme der Kosten für den Erwerb eines Führerscheins als Förderung aus dem Vermittlungsbudget nur dann besteht, wenn der Besitz einer Fahrerlaubnis zwingend zur Aufnahme bzw. zur Suche einer sozial­versicherungs­pflichtigen Tätigkeit erforderlich ist.

Mit seinem Antrag begehrte der Antragsteller des zugrunde liegenden Streitfalls im Wege des Eilrechtsschutzes die Übernahme von Kosten für den Erwerb eines Führerscheins durch den Grundsicherungsträger.

SG: Grundsicherungsträger ist nicht zur Kostenübernahme verpflichtet

Das Sozialgericht Stuttgart lehnte den Antrag jedoch ab. Dabei ließ es offen, ob der Antragsteller, weil er sich in einem befristeten Arbeitsverhältnis befinde, überhaupt zu dem nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in Verbindung mit § 44 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) förderungsfähigen Personenkreis gehöre. Jedenfalls habe der Antragsteller aber nicht glaubhaft gemacht, dass für ihn der Besitz einer Fahrerlaubnis zwingend erforderlich zur Aufnahme bzw. Suche einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit sei. Darüber hinaus seien dem Antragsteller durch den Grundsicherungsträger verschiedene Stellenangebote übersandt worden, die den Besitz eines Führerscheins nicht erforderten.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.08.2015
Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/SG-Stuttgart_S-12-AS-342414-ER_Erwerb-einer-Fahrerlaubnis-muss-fuer-Kostenerstattungsanspruch-zwingend-zur-Aufnahme-einer-neuen-beruflichen-Taetigkeit-noetig-sein.news21493.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 21493 Dokument-Nr. 21493

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.