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Erging die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund einer rechtswidrigen und somit unwirksamen Abmahnung des Arbeitgebers, darf das Jobcenter keine Sanktionen gegen den Arbeitnehmer festsetzen. Dies hat das Sozialgericht Stuttgart entschieden.
Der arbeitslose Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls wandte sich gegen eine vom
Der Kläger war nach seinem Arbeitsvertrag verpflichtet, sich bei Erkrankung am gleichen Tag telefonisch beim Arbeitgeber krank zu melden und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bis zum nächsten Tag vorzulegen. Nachdem der Kläger erkrankt war, legte er die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen fristgerecht vor, unterließ allerdings die persönliche Krankmeldung.
Daraufhin mahnte der Arbeitgeber den Kläger vor der
Das Sozialgericht Stuttgart gab der Klage des Arbeitslosen statt. Das Gericht entschied, dass die Abmahnungen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.09.2011
Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online
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Dokument-Nr. 12304
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