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Die Agentur für Arbeit ist verpflichtet, bei Hilfeempfängern im Rahmen der gewährten Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) auch die Heiz- und Nebenkosten für eine Eigentumswohnung zu übernehmen. Dies entschied das Sozialgericht Mainz.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls wohnt gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten in einem beiden gehörenden Haus und befindet sich seit August 2011 in einer
Das Sozialgericht Mainz ist der Ansicht der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.04.2013
Quelle: Sozialgericht Mainz/ra-online
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Dokument-Nr. 15717
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