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Das Sozialgericht Mainz hat entschieden, dass die Krankenkasse nicht verpflichtet ist, die Kosten für eine Sterilisation zu übernehmen.
Die 28-jährige Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist Mutter von fünf Kindern. Bei den Geburten der jüngsten Kinder traten erhebliche gesundheitliche Komplikationen auf, sodass die Klägerin unter Vorlage eines Attests des behandelnden Arztes die Durchführung einer
Das Sozialgericht Mainz wies die Klage jedoch ab. Die Klägerin könne die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.05.2018
Quelle: Sozialgericht Mainz/ra-online
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