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Dient die psychotherapeutische Tätigkeit eines Arztes in erster Linie den wirtschaftlichen Interessen der Klinik und übt er damit seine Tätigkeit nicht wie für ein eigenes Unternehmen aus, so ist er zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen verpflichtet. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Kassel hervor.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Ein mittlerweile 63jähriger
Das Sozialgericht Kassel hat nunmehr eine Entscheidung der zuständigen Deutschen
Für die Beurteilung als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist es dagegen unbeachtlich, dass der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.03.2013
Quelle: Sozialgericht Kassel/ra-online
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