wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Kassel, Urteil vom 20.02.2013
S 12 KR 69/12 -

Scheinselbständigkeit: Klinikarzt übte über Jahre Scheinselbständigkeit aus

Rentenversicherung verlangt für mehrere Jahre Sozialversicherungsbeiträge

Dient die psychotherapeutische Tätigkeit eines Arztes in erster Linie den wirtschaftlichen Interessen der Klinik und übt er damit seine Tätigkeit nicht wie für ein eigenes Unternehmen aus, so ist er zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen verpflichtet. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Kassel hervor.

Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Ein mittlerweile 63jähriger Arzt war seit 2005 in einer als Krankenhaus und Rehabilitationsklinik betriebenen Einrichtung in Kassel als ärztlicher Psychotherapeut in Vollzeit auf Honorarbasis tätig. Sozialversicherungsbeiträge wurden in dieser Zeit weder von ihm noch von der Klinik für ihn gezahlt.

Es bestand kein eigenes wirtschaftliches Unternehmerrisiko

Das Sozialgericht Kassel hat nunmehr eine Entscheidung der zuständigen Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) bestätigt. Danach ist der Arzt tatsächlich und durchgehend seit 2005 wie jeder andere angestellte Arzt der Klinik - einschließlich seines Oberarztes - als Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen und hätte Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen. Sein für einen Selbstständigen typisches eigenes wirtschaftliches Unternehmerrisiko hat das Gericht verneint. Es hat festgestellt, dass die psychotherapeutische Tätigkeit des Arztes in erster Linie den wirtschaftlichen Interessen der Klinik gedient und der Arzt damit seine Tätigkeit nicht wie für ein eigenes Unternehmen ausgeübt hat. Mit seiner psychotherapeutischen Behandlung der Patienten der Klinik, die eben nicht seine Privatpatienten gewesen sind, ist er in den fremdbestimmten Klinikalltag und damit die Organisation der Klinik - wie jeder andere als Arbeitnehmer angestellte Arzt -eingegliedert, also abhängig beschäftigt gewesen.

Scheinselbstständige Beschäftigung unbeachtlich

Für die Beurteilung als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist es dagegen unbeachtlich, dass der Arzt die scheinselbständige und für ihn zumindest finanziell vorteilhaftere Beschäftigung sechs Jahre hingenommen hat. Dies gilt selbst vor dem Hintergrund seines ansonsten möglicherweise drohenden Arbeitsplatzverlustes. Ob, in welcher Höhe und, unter Verjährungsgesichtspunkten, für welche Zeiträume nunmehr von der betroffenen Klinik als Arbeitgeberin seit März 2005 noch Sozialversicherungsbeiträge nachzuzahlen sind, war nicht Gegenstand des Rechtsstreits.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.03.2013
Quelle: Sozialgericht Kassel/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/SG-Kassel_S-12-KR-6912_Scheinselbstaendigkeit-Klinikarzt-uebte-ueber-Jahre-Scheinselbstaendigkeit-aus~N15382

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 15382 Dokument-Nr. 15382

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.