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Eine Miterbschaft aus dem Tod eines Familienmitglieds, die einem Hilfebedürftigen erst während des Bezugs von Sozialleistungen nach dem SGB II ausgezahlt wird, obwohl das Familienmitglied noch vor Beginn des Leistungsbezugs verstorben ist, darf nicht als Einkommen angerechnet werden. Dies entschied das Sozialgericht Karlsruhe.
Das Jobcenter bewilligte dem Kläger Leistungen für die Zeit vom 01.09.2014 bis 31.10.2014 unter
Die Klage hatte vor dem Sozialgericht Karlsruhe in vollem Umfang Erfolg. Bei der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.02.2016
Quelle: Sozialgericht Karlsruhe/ra-online
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Dokument-Nr. 22161
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