wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Koblenz, Urteil vom 10.06.2009
S 6 AS 1070/08 -

Hartz IV: Erbschaft ist als Einkommen anzurechnen

Geldbetrag aus Erbschaft stellt kein Vermögen dar

Erhält ein Arbeitslosengeld-II-Empfänger eine Erbschaft führt dies zu einer Kürzung der Sozialleistungen, da es sich dabei um Einkommen handelt, das auf die staatlichen Leistungen anzurechnen ist. Dies entschied das Sozialgericht Koblenz.

Im zugrunde liegenden Fall wurden einer ALG-II-Empfängerin aufgrund einer Erbschaft von rund 6.500,- EUR die Leistungen gekürzt, da nach Ansicht der Arbeitsagentur die Erbschaft als Einkommen auf bis zu zwölf Monate aufgeteilt werden müsse. Die Leistungsempfängerin wehrte sich gegen diese Entscheidung mit dem Argument, dass die Erbschaft als (nicht anrechenbares) Vermögen einzustufen sei.

Barvermögen aus Erbschaft ist als Einkommen anzusehen

Das Sozialgericht Koblenz sah dies jedoch anders und entschied, dass es sich bei dem aus der Erbschaft zugeflossenen Geldbetrag um Einkommen und nicht um Vermögen handele. Als Einkommen sei alles das anzusehen, was jemand in der Bedarfszeit wertmäßig zusätzlich erhalte. Vermögen sei hingegen das, was der Betreffende zu Beginn der Bedarfszeit bereits besessen habe. Dementsprechend sei das Barvermögen aus einer Erbschaft als Einkommen im Sinne des § 11 SGB II anzusehen und die Kürzung der Leistungen und die Anrechnung der Erbschaft über 12 Monate rechtmäßig, so die Richter.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.10.2009
Quelle: ra-online (kg)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/SG-Koblenz_S-6-AS-107008_Hartz-IV-Erbschaft-ist-als-Einkommen-anzurechnen~N8667

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 8667 Dokument-Nr. 8667

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.