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Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass ein Anspruch auf Versorgung mit Cannabisarzneimitteln nicht bereits dann besteht, wenn der behandelnde Arzt die Therapie befürwortet und auf allgemeine Nebenwirkungen der Standardtherapie verweist.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls begehrt von der beklagten Krankenkasse die Versorgung mit Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Dronabinol sowie die Versorgung mit
Das Sozialgericht Karlsruhe wies die Klage ab, da für die Beschwerden der Klägerin allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Therapien zur Verfügung stünden und es an einer ausreichend begründeten Einschätzung der behandelnden Ärztin bezüglich der fehlenden Anwendbarkeit der Standardtherapien fehle. Erforderlich für eine begründete Einschätzung sei nach dem Gesetzeswortlaut eine Auseinandersetzung mit den individuellen Verhältnissen des Versicherten unter Abwägung der bisherigen Therapieversuche, konkret zu erwartender Nebenwirkungen der Standardtherapie und Nebenwirkungen der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.02.2019
Quelle: Sozialgericht Karlsruhe/ra-online
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Dokument-Nr. 27105
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