wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 07.02.2019
S 13 KR 4081/17 -

Allgemeine ärztliche Befürwortung einer Therapie mit Cannabis für Anspruch auf Versorgung mit Cannabis­arznei­mitteln nicht ausreichend

Verweist auf allgemeine Nebenwirkungen von Standardtherapien keine ausreichende Begründung für Cannabistherapie

Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass ein Anspruch auf Versorgung mit Cannabis­arznei­mitteln nicht bereits dann besteht, wenn der behandelnde Arzt die Therapie befürwortet und auf allgemeine Nebenwirkungen der Standardtherapie verweist.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls begehrt von der beklagten Krankenkasse die Versorgung mit Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Dronabinol sowie die Versorgung mit Cannabis. Aufgrund der Erkrankung an einem Mamma-Karzinom mit anschließender Behandlung habe sie massiv an Gewicht verloren und leide unter starker seelischer Belastung. Zur Behandlung dieser Beschwerden sowie zur Behandlung ihrer Schmerzen sei eine Versorgung mit Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Dronabinol oder Cannabis erforderlich. Hierzu legte die Klägerin Atteste und Stellungnahme ihrer behandelnden Ärztin vor, nach deren Auffassung die komplexen Beschwerden der Klägerin mit Cannabis alle gebessert werden könnten. Die beklagte Krankenkasse lehnte den Antrag nach Einholung einer Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung ab. Der Klägerin stünden Standardtherapien zur Behandlung ihrer Beschwerden zur Verfügung. Nach erfolglosem Widerspruch hat die Klägerin Klage zum Sozialgericht Karlsruhe erhoben.

Ausreichende ärztliche Begründung für notwendige Therapie mit Cannabis nicht vorgelegt

Das Sozialgericht Karlsruhe wies die Klage ab, da für die Beschwerden der Klägerin allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Therapien zur Verfügung stünden und es an einer ausreichend begründeten Einschätzung der behandelnden Ärztin bezüglich der fehlenden Anwendbarkeit der Standardtherapien fehle. Erforderlich für eine begründete Einschätzung sei nach dem Gesetzeswortlaut eine Auseinandersetzung mit den individuellen Verhältnissen des Versicherten unter Abwägung der bisherigen Therapieversuche, konkret zu erwartender Nebenwirkungen der Standardtherapie und Nebenwirkungen der Therapie mit Cannabis. Da die behandelnde Ärztin der Klägerin lediglich allgemeine Ausführungen zu Nebenwirkungen der Standardtherapien getätigt habe und sich nicht mit den Nebenwirkungen der Therapie mit Cannabis auseinandergesetzt habe, fehle es an einer ausreichenden ärztlichen Begründung.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.02.2019
Quelle: Sozialgericht Karlsruhe/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/SG-Karlsruhe_S-13-KR-408117_Allgemeine-aerztliche-Befuerwortung-einer-Therapie-mit-Cannabis-fuer-Anspruch-auf-Versorgung-mit-Cannabisarzneimitteln-nicht-ausreichend~N27105

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 27105 Dokument-Nr. 27105

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.