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Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass Cannabis keine anerkannte Ausweichbehandlung bei ADS/ADHS ist.
Zugrunde lag das Verfahren eines 31-jährigen Mannes aus Göttingen, der an einer ADS/ADHS-Erkrankung litt. Eine Therapie mit Ritalin verursachte Schwäche, Appetit- und Kraftlosigkeit als Nebenwirkungen. Der Mann wandte sich an einen umstrittenen Arzt und Aktivisten, der ihm
Die
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen bestätigte die Rechtsauffassung der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.12.2018
Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen/ra-online
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Dokument-Nr. 26793
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