kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Kosten für die Beschaffung von Ausweispapieren sind im Regelbedarf mitinbegriffen. Die Übernahme von Kosten für die Ausstellung eines ausländischen Nationalpasses stellt zudem keine besondere, atypische Lebenslage dar. Dies entschied das Sozialgericht Karlsruhe.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger, ein irakischer Staatsangehöriger, hält sich seit 1998 im Bundesgebiet auf und verfügt seit 2004 über eine
Bereits im Jahr 2009 hatte das Verwaltungsgericht Karlsruhe (VG) durch rechtskräftig gewordenes Urteil die
Drei Jahre nach Ergehen dieses Urteils und 21 Monate, nachdem die
Die deswegen zum Sozialgericht Karlsruhe erhobene Klage hatte keinen Erfolg: Seit dem 01.01.2011 seien Kosten für die Beschaffung von Ausweispapieren im Regelbedarf abgebildet. Ob dies auch für Kosten für die Ausstellung eines ausländischen Nationalpasses für Ausländer gelte, brauche das Gericht nicht abschließend zu entscheiden. Denn als Bezieher von (vorrangigen) Leistungen nach dem SGB II habe der Kläger von vornherein keinen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII. Er gehöre auch nicht zum anspruchsberechtigten Personenkreis der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Auch ergebe sich kein Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Beschaffung des irakischen Nationalpasses aus § 73 Satz 1 SGB XII (Hilfe in sonstigen Lebenslagen), weil die Übernahme von Kosten für die Ausstellung eines ausländischen Nationalpasses keine besondere, atypische Lebenslage darstelle, die eine Nähe zu den anderen im Fünften bis Neunten Kapitel des SGB XII geregelten Bedarfslagen aufweise.
Überdies fehle es - bezogen auf den Zeitpunkt der Antragstellung im Mai 2012 - an einer sozialhilferechtlichen Bedarfslage des Klägers bzgl. der streitigen Kosten. Denn der Kläger habe der ihm als Ausländer obliegenden Passpflicht schon dadurch genügen können, dass er an Stelle eines (irakischen) Passes den ihm in Ausführung des Urteils des VG ausgestellten und wiederholt verlängerten Reiseausweise für Ausländer mit sich führe. Vor dem Hintergrund des rechtskräftig gewordenen Urteils des VG hätte er die wiederholten nichtförmlichen Aufforderungen der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.09.2013
Quelle: Sozialgericht Karlsruhe/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/SG-Karlsruhe_S-1-SO-400212_Keine-Kostenerstattung-fuer-Beschaffung-eines-auslaendischen-Nationalpasses-aus-Mitteln-der-Sozialhilfe~N16684
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 16684
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.