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Die Heranziehung des nicht getrennt lebenden Ehegatten für die Übernahme von Bestattungskosten einer verstorbenen Hilfeempfängerin, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Dies hat das Sozialgericht Karlsruhe entschieden.
Im zugrunde liegenden Streitfall begehrte der Kläger vom beklagten
Der Beklagte lehnte dies mit der Begründung ab, dass der Kläger nicht bedürftig sei. Er könne die notwendigen
Das Sozialgericht Karlsruhe wies die Klage jedoch ab. Der im Sozialhilferecht geltende generelle Nachrangvorbehalt gebiete es, im Rahmen der Prüfung der Bedürftigkeit des zur
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.08.2011
Quelle: Sozialgericht Karlsruhe/ra-online
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