wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundessozialgericht, Urteil vom 29.09.2009
B 8 SO 23/08 R -

Sozialhilfeträger muss trotz leistungsfähiger Verwandter Bestattungskosten übernehmen

Bundessozialgericht zur Übernahme von Bestattungskosten durch den Sozialhilfeträger

Einer ALG-II-Empfängerin kann nicht unter Verweis auf die leistungsfähige Schwiegermutter zugemutet werden, die Bestattungskosten für ihren verstorbenen Ehemann zu übernehmen. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.

Der Ehemann der Klägerin verstarb im Jahre 2007 im Alter von 58 Jahren; zu diesem Zeitpunkt bezog die Klägerin Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II). Auf Grund einer landesrechtlichen Regelung war sie, obwohl sie wie die Mutter des Verstorbenen das Erbe ausgeschlagen hatte, verpflichtet, für die Bestattung des Verstorbenen zu sorgen. Der beklagte Sozialhilfeträger lehnte die Übernahme der Kosten für die von der Klägerin in Auftrag gegebene Bestattung (insgesamt 1.394,12 Euro einschließlich der Kosten für die Einäscherung) ab, weil der Klägerin vorrangige Ausgleichsansprüche gegen die über 80 jährige Mutter des Verstorbenen zustünden, die diesem zum Todeszeitpunkt unterhaltsverpflichtet gewesen sei und damit die Bestattungskosten zu tragen habe. Sozialgericht und Landessozialgericht haben der Klage stattgegeben, weil es sich bei dem Ausgleichsanspruch der Klägerin gegen die nicht zahlungsbereite Schwiegermutter nicht um eine präsente Hilfemöglichkeit handele.

Verweis auf Ausgleichsanspruch nicht zumutbar

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die Klägerin als nach Landesrecht zur Bestattung Verpflichtete nicht zumutbar auf einen Ausgleichsanspruch gegen ihre Schwiegermutter verwiesen werden kann, wenn sie zum Zeitpunkt, in dem die Kosten für die Bestattung angefallen sind, und gegenwärtig noch bedürftig im Sinne des Sozialhilferechts (Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch Sozialhilfe ) bzw des SGB II war bzw ist. Sie muss dann nicht vorrangig einen unsicheren Ausgleichsanspruch gegen ihre Schwiegermutter, die sich geweigert hat, die Kosten zu übernehmen, bzw gegen das Land als möglichen Erben durchzusetzen versuchen. Ob das Land überhaupt bei Ausschlagung des Erbes durch alle sonstigen in Betracht kommenden Erben (§ 1936 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB) für die Erstattungskosten haftet (§ 1968 BGB), ist zweifelhaft. Gleiches gilt für die Haftung der Mutter des Verstorbenen (§ 1615 Abs. 2 BGB), die eine Unterhaltspflicht zum Zeitpunkt des Todes trotz des Alters des Verstorbenen voraussetzen würde. Diese ist zwar rechtlich nicht ausgeschlossen, jedoch nach den Umständen des Falles eher unwahrscheinlich. Bei dieser Sachlage hat der Sozialhilfeträger jedenfalls bei durchgehender Bedürftigkeit der Klägerin dieser die Kosten für die Bestattung zu zahlen (§ 74 SGB XII); evtl Ausgleichsansprüche gegen Dritte kann er auf sich überleiten. Wegen fehlender Feststellungen zur Einkommens- und Vermögenssituation schon zum Zeitpunkt des Anfalls der Kosten wurde die Sache an das Landessozialgericht zurückverwiesen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.09.2009
Quelle: ra-online, Bundessozialgericht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BSG_B-8-SO-2308-R_Sozialhilfetraeger-muss-trotz-leistungsfaehiger-Verwandter-Bestattungskosten-uebernehmen~N8535

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 8535 Dokument-Nr. 8535

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.