kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Ein Schwerstbehinderter muss sich nach Vollendung des 65. Lebensjahres nicht auf eine "Tagesbetreuung für Senioren" verweisen lassen, sondern darf im personalintensiven Betreuungsbereich bleiben. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Heilbronn hervor.
Der 66jährige Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist aufgrund eines frühkindlichen Hirnschadens geistig und körperlich schwerst-behindert. Seine Arme und Beine sind gelähmt (so genannte Tetraspastik). Seine Intelligenz ist erheblich gemindert. Weder kann er sprechen noch sich ohne fremde Hilfe mit Nahrung versorgen. Bis zum Tod seiner Mutter 1999 wurde er zuhause betreut. Da seine Leistungsfähigkeit nicht ausreichte, eine Werkstatt für
Hiergegen wandte sich dessen Betreuerin mit ihrer vor dem Sozialgericht Heilbronn erhobenen Klage. Sie machte geltend, die "Tagesgruppe für Senioren" werde überwiegend von Behinderten aufgesucht, die bis zum 65. Lebensjahr die Werkstatt für
Das Sozialgericht Heilbronn hat den Landkreis Heilbronn verurteilt, dem Kläger weiter Eingliederungshilfe im Förder- und Betreuungsbereich zu gewähren: Eine Teilhabe am Arbeitsleben sei diesem nie möglich gewesen. Demnach spiele es keine Rolle, dass er zwischenzeitlich das 65. Lebensjahr vollendet habe. Die Eingliederungshilfe hätte bei ihm von Anfang an darauf abgezielt, ihn am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen. Dem könne aber weiterhin nur im personalintensiven Betreuungsbereich Rechnung getragen werden.
Personen, die durch eine
Besondere Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, [...] eine
Behinderte Menschen, die die Voraussetzungen für eine Beschäftigung in einer Werkstatt nicht erfüllen, sollen in Einrichtungen oder Gruppen betreut und gefördert werden, die der Werkstatt angegliedert sind.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.05.2013
Quelle: Sozialgericht Heilbronn/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/SG-Heilbronn_S-9-SO-388411_Schwerstbehinderter-muss-sich-im-Rentenalter-nicht-auf-eine-Tagesbetreuung-fuer-Senioren-verweisen-lassen~N15818
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 15818
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.