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Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (Hilfe zu angemessener Schulbildung) umfasst ggf. auch die Übernahme von Kosten für eine Fachkraft während des Schulunterrichts und in den Ferienzeiten sowie die Schülerbeförderung. Dies entschied das Sozialgericht Karlsruhe.
In dem zugrunde liegenden Fall leidet der Kläger an einem frühkindlichen
Der beklagte Sozialleistungsträger übernahm im Rahmen der
Der Klage wurde insoweit im Wesentlichen vom Sozialgericht Karlsruhe stattgegeben. Zur Begründung hat es ausgeführt, eine Leistungspflicht des Sozialhilfeträgers im Rahmen der Hilfe zu einer angemessenen
Außerdem habe der Kläger Anspruch auf Übernahme der Aufwendungen für eine
Weiter hat die Kammer die Beklagte verurteilt, über den Antrag des Klägers auf Übernahme der Aufwendungen seiner
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.08.2012
Quelle: Sozialgericht Karlsruhe/ra-online
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Dokument-Nr. 14076
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