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Das Sozialgericht Heilbronn hat entschieden, dass ein nächtlicher Sturz eines Betriebsratsmitglieds während einer Tagung auch dann als Arbeitsunfall anzuerkennen ist, wenn der Gestürzte knapp zwei Promille Alkohol im Blut hatte.
Der 58jährige Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist
Die
Die hiergegen gerichtete Klage hatte Erfolg. Das Sozialgericht Heilbronn hat die
(1) Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2 [...] begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen. [...].
(2) Versicherte Tätigkeiten sind auch 1. das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit, [...].
So hat die zuständige
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.07.2014
Quelle: Sozialgericht Heilbronn/ra-online
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Dokument-Nr. 18451
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