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Unfälle auf dem Wege zur und von der Arbeit sind grundsätzlich unfallversichert. Kommt es zu dem Einwandt, dass ein Wegeunfall alkoholbedingt ausnahmsweise nicht dem gesetzlichen Versicherungsschutz unterfällt, trägt die Beweislast hierfür die Berufsgenossenschaft. Ist die alkoholbedingte Verkehrsuntüchtigkeit nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachweisbar, bleibt es bei der Einstandspflicht des Unfallversicherungsträgers. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts hervor.
Lesetipp - refrago:
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls war auf dem Heimweg von der Arbeit im gemeindlichen Bauhof mit seinem Wagen von der Straße abgekommen und verunfallt. Über fünf Stunden später suchte er ein Krankenhaus auf. Dort stellte man einen Bruch der Halswirbelsäule fest – aber auch eine Blutalkoholkonzentration von 1,5 Promille.
Die zuständige
In der Berufung entschied das Bayereische Landessozialgericht anders. Die Angabe des Klägers, er habe nach dem
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.07.2012
Quelle: Bayerisches Landessozialgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 13717
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