wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.04.2008
L 6 U 39/04 -

Trunkenheitsfahrt: Keine Anerkennung als Arbeitsunfall

Witwe scheitert mit Klage gegen Berufsgenossenschaft

Erleidet ein Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit infolge alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit einen Verkehrsunfall, scheiden Ansprüche gegen die gesetzliche Unfallversicherung aus. Dabei muss die Blutalkoholkonzentration - anders als im Strafverfahren - nicht unbedingt durch ein standardisiertes Verfahren bewiesen sein.

Lesetipp - refrago:

Der Versicherte war frühmorgens auf dem Weg zur Arbeit kurz hinter seinem Wohnort in einer Linkskurve geradeaus gefahren und gegen einen Baum geprallt. Die Polizisten am Unfallort bemerkten Alkoholgeruch sowie eine geleerte Schnapsflasche im Fahrerraum. Eine in der Notfallambulanz des Krankenhauses entnommene Blutprobe ergab eine erhebliche Blutalkoholkonzentration. Wegen der Notoperation wurden keine weiteren Blutentnahmen durchgeführt. Der Versicherte verstarb infolge der Verletzungen einige Wochen darauf. Die Berufsgenossenschaft lehnte Ansprüche der Witwe des Versicherten ab, da dieser alkoholbedingt absolut fahruntüchtig gewesen sei.

Gericht: Unfall ist im Ergebnis auf Alkohol zurückzuführen

Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat die Klage der Witwe letztinstanzlich abgewiesen. Zwar erlaube die Blutprobe nicht den Nachweis der absoluten Fahruntüchtigkeit, da sie nicht nach standardisierten Regeln durchgeführt wurde. In Zusammenschau mit dem Unfallhergang sowie der Feststellungen der Polizisten habe jedoch zumindest relative Fahruntüchtigkeit vorgelegen. Andere Unfallursachen als ein typischer alkoholbedingter Fahrfehler wie etwa ein technischer Defekt, Wildwechsel, Witterungsverhältnisse oder die Beteiligung anderer Verkehrsteilnehmer seien nicht ersichtlich. Deshalb scheide die Anerkennung als Arbeitsunfall aus.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.10.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 10/08 des LSG Sachsen-Anhalt vom 29.10.2008

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LSG-Sachsen-Anhalt_L-6-U-3904_Trunkenheitsfahrt-Keine-Anerkennung-als-Arbeitsunfall.news6912.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 6912 Dokument-Nr. 6912

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.