kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Einem Leistungsempfänger, der sich nach einem Urlaub ordnungsgemäß beim Jobcenter zurückmeldet, dürfen nicht die Bezüge gekürzt werden, weil sich in den Unterlagen kein entsprechender Aktenvermerk über die Rückmeldung finden lässt. Dies entschied das Sozialgericht Heilbronn und glaubte nach Zeugenvernehmung der Aussage des Bekannten des Leistungsbeziehers, der diesen beim Besuch des Jobcenter begleitet hatte.
Der 44jährige schwerbehinderte Kläger aus Heilbronn steht seit Jahren im SGB II-Leistungsbezug. Bestellte ihn das
Die hiergegen gerichtete Klage war nach Anhörung des Klägers und eingehender Zeugenvernehmung des Bekannten erfolgreich. Das Sozialgericht Heilbronn entschied, dass der (nicht im Hartz IV-Bezug stehende) Zeuge sich glaubhaft, wahrhaftig und authentisch habe daran erinnern können, den Kläger am fraglichen Vormittag bei dessen Vorsprache im
Den in der mündlichen Verhandlung gestellten Antrag des Jobcenters, den Gerichtstermin zu vertagen und diverse, offensichtlich im Wechsel am Empfang eingesetzte Mitarbeiterinnen als Zeuginnen zu vernehmen, lehnte das Gericht ab. Denn es werde als wahr unterstellt, dass sich keine der benannten Mitarbeiterinnen an eine Vorsprache des Klägers am 28. August letzten Jahres erinnern könne; vielmehr erscheine es unter Berücksichtigung der zahlreichen täglichen Kundenkontakte im Empfangsbereich des Jobcenters und angesichts des begrenzten menschlichen Erinnerungsvermögens nur natürlich, dass ein dort eingesetzter Mitarbeiter sich nach rund einem dreiviertel Jahr nicht mehr an eine einzelne Vorsprache des Klägers erinnern könne.
[...] Kommen Leistungsberechtigte trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen [...] einer Aufforderung des zuständigen Trägers, sich bei ihm zu melden [...], nicht nach, mindert sich das Arbeitslosengeld II [...] jeweils um 10 Prozent des für sie [...] maßgebenden Regelbedarfs. Dies gilt nicht, wenn Leistungsberechtigte einen wichtigen Grund für ihr Verhalten darlegen und nachweisen. [...]
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.05.2016
Quelle: Sozialgericht Heilbronn/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/SG-Heilbronn_S-11-R-436215_Hartz-IV-Keine-Leistungskuerzung-nach-nicht-nachweisbarem-Meldeversaeumnis~N22578
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 22578
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.