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Ein Bezieher von Hartz IV-Leistungen hat dann Anspruch auf höhere Unterkunftskosten durch das Jobcenter, wenn ein Umzug in eine teurere Wohnung aufgrund gesundheitlicher Probleme (hier: Schmerzen beim Treppensteigen) unumgänglich und somit gerechtfertigt ist. Dies entschied das Sozialgericht Gießen.
Die 59jährige Frau des zugrunde liegenden Streitfalls bewohnte zusammen mit ihrem Sohn eine Mietwohnung im 4. Stock eines Hauses in Gießen. Ein Aufzug war nicht vorhanden. Das
Im August 2012 beantragte sie bei dem
Nach Einholung von Befundberichten bei drei Ärzten hat das Sozialgericht Gießen das
Das Sozialgericht hielt dies für ausreichend, um den
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.01.2013
Quelle: Sozialgericht Gießen/ra-online
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