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Das Jobcenter muss grundsätzlich nicht für Doppelmieten aufkommen, die dadurch entstehen, dass ein altes Mietverhältnis noch ausläuft, während bereits eine neue Wohnung bezogen wurde. Ein Anspruch auf Übernahme der Überschneidungskosten besteht nur ausnahmsweise, wenn diese trotz aller Anstrengungen unvermeidlich waren. Der Leistungsberechtigte muss sich dabei genauso um die Vermeidung von Doppelmieten bemühen, wie dies jeder andere wirtschaftlich denkende Mieter auch tun würde. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Berlin hervor.
Neben der Regelleistung von zurzeit 374 Euro übernimmt das
Im zugrunde liegenden Streitfall machte sich der Kläger, ein Familienvater aus Berlin-Wedding, auf den Hinweis einer Jobcentermitarbeiterin, dass die bisherige
Der anwaltlich vertretene Kläger rief daraufhin das Sozialgericht Berlin an und begehrte vom beklagten
Das Sozialgericht Berlin wies die Klage nach mündlicher Verhandlung jedoch ab. Grundsätzlich sei das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.06.2012
Quelle: Sozialgericht Berlin/ra-online
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Dokument-Nr. 13723
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