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Ist bei einem Bezieher von Hartz IV ein Umzug in eine teurere Wohnung notwendig (hier wegen Schimmelbildung in der bisherigen Wohnung), muss die ARGE die höheren Kosten für die neue Wohnung auch ohne vorherige Zustimmung der Grundsicherungsbehörde zum Umzug tragen. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund.
Im zugrunde liegenden Fall ging es um die
Mit der Klage machte die allein erziehende Mutter geltend, sie sei umgezogen, weil ihre Tochter wegen Schimmelsporen in der Wohnung erkrankt sei.
Das Sozialgericht Dortmund vernahm den Vermieter als Zeugen und stellte in seinem Urteil fest, dass trotz Renovierungsversuchen mehrfach Schimmel in der alten Wohnung aufgetreten sei. Das Gericht sah darin eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.10.2010
Quelle: Sozialgericht Dortmund/ra-online
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