kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Ein Stundenlohn von 3,88 Euro ist sittenwidrig, da er deutlich unterhalb des diskutierten Mindestlohns von 8,50 Euro pro Stunde liegt. Dies entschied das Sozialgericht Frankfurt am Main und verwies darauf, dass im vorliegenden Fall die Zwangslage und Unerfahrenheit des in Deutschland lebenden rumänischen Arbeitnehmers ausgenutzt worden sei, in dem er für seine Minijob-Tätigkeit lediglich 100 Euro monatlich erhielt. Bei einem vom Mindestlohn ausgehenden Stundenlohn von 8,50 Euro würde sich vielmehr ein monatlicher Lohnanspruch von über 200 Euro und somit ein Anspruch auf weitere Hartz IV-Leistungen ergeben.
Die Antragsteller des zugrunde liegenden Verfahrens, Mitglieder einer vierköpfigen rumänischen Familie, leben seit März 2014 in einer Wohnung in Frankfurt. Zuvor hatten sie zeitweise in einer Gartenlaube gehaust. Seit dem Bezug der Wohnung steht der Familienvater in einem Haushalts-Minijob-Verhältnis bei dem Wohnungseigentümer. Nach dessen Angaben beträgt der Verdienst aus dem Minijob 100 Euro monatlich, wobei hierfür mindestens sechs Stunden wöchentlich zu arbeiten seien. Dies entspricht – bei durchschnittlich 4,3 Wochen pro Monat – einem Stundenlohn von allenfalls 3,88 Euro.
Die Behörde hat einen von der Familie gestellten Antrag auf Gewährung von Hartz IV-Leistungen im März 2014 abgelehnt. Die Antragsteller seien nach dem Gesetz von Leistungen ausgeschlossen, weil sie sich als Ausländer allein zur Arbeitsuche hier aufhielten. Dies gelte trotz der Arbeitstätigkeit des Familienvaters. Denn diese Tätigkeit sei aufgrund des sehr geringen Verdienstes unerheblich. Die Erheblichkeitsgrenze liege bei einem Entgelt von 200 Euro monatlich.
Das Sozialgericht hat dem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz stattgegeben. Den Antragstellern stünden Hartz IV-Leistungen zu. Der Leistungsausschluss für arbeitsuchende Ausländer komme nicht zur Anwendung. Das Gericht konnte bei seiner Entscheidung die höchst umstrittene und beim Gerichtshof der Europäischen Union anhängige Frage offenlassen, ob der gesetzliche Leistungsausschluss für Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt, mit dem Europarecht vereinbar ist. Denn das Gericht hat angenommen, dass bereits die gesetzlichen Voraussetzungen dieses Leistungsausschlusses nicht vorliegen.
Der Familienvater sei aufgrund seines Minijobs als
Leistungen nach diesem Buch erhalten Personen, die
1. das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7 a noch nicht erreicht haben,
2. erwerbsfähig sind,
3. hilfebedürftig sind und
4. ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben (erwerbsfähige Leistungsberechtigte). Ausgenommen sind [...]
5. Ausländerinnen und Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt, und ihre Familienangehörigen [...].
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.06.2014
Quelle: Sozialgericht Frankfurt am Main/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/SG-Frankfurt-am-Main_S-32-AS-62014-ER_Stundenlohn-von-388-Euro-ist-sittenwidrig~N18401
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 18401
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.