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Ein Stundenlohn von sechs Euro für eine Fachverkäuferin ist vor allem dann sittenwidrig, wenn die Verkäuferin ein Geschäft quasi alleine führt. Dies entschied das Arbeitsgericht Leipzig.
Im zugrunde liegenden Fall klagte eine gelernte Fachverkäuferin, die in einem Wäschemarkt als alleinige
Dagegen wehrte sich die Frau nun erfolgreich vor dem Arbeitsgericht Leipzig. Die Richter erklärten die im Arbeitsvertrag vereinbarte Bezahlung für sittenwidrig, da sie in einem erheblichen Missverhältnis zu der geleisteten Arbeit stehe. Der Einzelhandelstarifvertrag in Sachsen sehe in vergleichbaren Fällen geltende Tariflöhne von 12,34 Euro pro Stunde vor. Eine um etwa die Hälfte niedrigere
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.05.2010
Quelle: ra-online (kg)
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Dokument-Nr. 9596
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