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Das Grundrecht auf Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes kann es gebieten, dass einer Patientin die Behandlung mit einer neuartigen Chemotherapie zugesprochen wird, auch wenn noch nicht feststeht, dass das Medikament für diese Behandlung zugelassen werden kann und sicher wirksam ist. Das hat das Sozialgericht Dresden am 29. März 2017 entschieden.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die 48 Jahre alte Antragstellerin erkrankte 2008 an einer aggressiven Form von
Die AOK Plus lehnte die Übernahme der Kosten ab. Pertuzumab ist in Europa seit 2013 zugelassen. Die Zulassung ist allerdings beschränkt auf Fälle, in denen noch keine vergleichbare Behandlung statt fand (sogenannte "first-line"). Für die sogenannte "further-line-Therapie" fehlt eine Zulassung. Da die Antragstellerin bereits seit 2008 mit
Das Sozialgerichts Dresden gab dem Eilantrag statt. In der Kürze der Zeit war nicht aufzuklären, ob die von der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.05.2017
Quelle: Sozialgericht Dresden/ra-online
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Dokument-Nr. 24305
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