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Transparenzberichte über Pflegeheime verletzen nicht die Grundrechte des Pflegeheimträgers und dürfen somit auch veröffentlicht werden. Dies entschied das Sozialgericht Bayreuth.
Im zugrunde liegenden Fall wurde der Antrag eines Pflege-Heimträgers, die
Die Richter des Sozialgerichts Bayreuth entschieden, dass Art. 12 GG nicht verletzt sei und § 115 Abs. 1a SGB XI das Recht gebe, die Freiheit der Berufsausübung einzuschränken. Gründe des Gemeinwohls rechtfertigten die
Zu der gleichen Entscheidung kam in einem ähnlich gelagerten Fall ebenfalls das Sozialgericht Regensburg mit einem Beschluss vom 4. Januar 2010.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.01.2010
Quelle: ra-online, SG Bayreuth
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