wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 26.02.2015
2 A 488/13 -

Eigentümer eines gewerblich genutzten Grundstücks ist zur Aufstellung eines Restmüllbehälters verpflichtet

Pflicht zum Anschluss an öffentliche Abfallentsorgung trifft ausschließlich Grund­stücks­eigen­tümer

Das Ober­verwaltungs­gericht des Saarlandes hat entschieden, dass der Eigentümer eines Grundstücks, das an einen Gewerbetrieb vermietet ist, der Anschlusspflicht unterliegt und zur Aufstellung eines Restmüllbehälters verpflichtet werden kann.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls hat sein Grundstück an eine GmbH vermietet, die eine Tischlerei betreibt und von einer Fremdfirma fertig hergestellte Fenster und Türen einbaut. Der Entsorgungsverband Saar (EVS) stellte fest, dass der Kläger als Eigentümer des Grundstücks der Anschlusspflicht unterliege und zur Aufstellung eines Restmüllbehälters mit einem Mindestgefäßvolumen von 120 Litern und vier Mindestentleerungen im Jahr verpflichtet sei. Hiergegen erhob der Kläger mit der Begründung Klage, dass er nicht Anschlussverpflichteter und damit der falsche Adressat der Verfügung sei.

VG: EVS hätte GmbH zur Aufstellung der Restmülltonne verpflichten müssen

Das Verwaltungsgericht gab der Klage statt und hob den Bescheid des EVS mit der Begründung auf, dass der EVS die GmbH zur Aufstellung der Restmülltonne hätte verpflichten müssen. Es sei dem Kläger als Eigentümer des an einen Gewerbebetrieb vermieteten Grundstücks nicht möglich, den Nachweis zu führen, dass dort keine gewerblichen Siedlungsabfälle zur Beseitigung anfielen.

Abfallerzeuger muss konkrete Verwertungsmaßnahmen gegebenenfalls benennen und Möglichkeit zeitnaher Verwertung substantiiert aufzeigen können

Die dagegen eingelegte Berufung des EVS hatte Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes entschied, dass die Pflicht, ein Grundstück, auf dem überlassungspflichtige Abfälle anfielen, an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen (Anschlusszwang), nur den Eigentümer oder einen sonst dinglich zur Nutzung des Grundstücks Berechtigten treffe. Insofern spreche eine widerlegbare Vermutung dafür, dass bei jedem Erzeuger oder Besitzer gewerblicher Siedlungsabfälle auch Abfälle zur Beseitigung anfielen. An die Widerlegung der Vermutung, die dem Grundstückseigentümer in Kooperation mit seinem Mieter möglich sei, seien jedoch inhaltliche Anforderungen zu stellen; so sei erforderlich, dass der Abfallerzeuger bzw. -besitzer konkrete Verwertungsmaßnahmen benenne und die Möglichkeit einer zeitnahen Verwertung substantiiert aufzeige. Daneben bedürfe es einer Glaubhaftmachung durch entsprechende Unterlagen, die eine Überprüfung ermöglichten. Wer über kein Entsorgungskonzept verfüge oder ein solches nicht nachvollziehbar belege, müsse es sich gefallen lassen, dass der Abfall insgesamt als Abfall zur Beseitigung behandelt werde. Der Kläger habe indes lediglich mit Nichtwissen bestritten, dass im Betrieb seines Mieters gewerbliche Siedlungsabfälle zur Beseitigung anfielen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.04.2015
Quelle: Oberverwaltungsgericht des Saarlandes/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OVG-des-Saarlandes_2-A-48813_Eigentuemer-eines-gewerblich-genutzten-Grundstuecks-ist-zur-Aufstellung-eines-Restmuellbehaelters-verpflichtet.news20870.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 20870 Dokument-Nr. 20870

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.