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Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass syrische Flüchtlinge, die der Wehrpflicht unterliegen, der Flüchtlingsstatus zuerkannt werden kann.
In den zugrunde liegenden Verfahren war den Antragstellern durch das Bundesamt für Migration und
Die Klagen von wehrdienstfähigen Männern hatten beim Verwaltungsgericht Meiningen im Hinblick auf die im Falle der Rückkehr zu erwartende Bestrafung wegen Wehrdienstentziehung Erfolg. Hiergegen war das BAMF in die Berufung gegangen.
Das Oberverwaltungsgericht Thüringen hatte zunächst übereinstimmend mit dem Verwaltungsgericht entschieden, dass allein der Umstand der illegalen Ausreise, der Asylantragstellung in Deutschland und des Auslandsaufenthalts bei einer hypothetisch anzunehmenden Rückkehr nach Syrien noch keine
Das Thüringer Oberverwaltungsgericht nahm ebenso wie das Verwaltungsgericht an, dass
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.06.2019
Quelle: Thüringer Oberverwaltungsgericht/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 27576
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