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Wird durch ein Bauvorhaben die Aussicht eines Nachbarn beeinträchtigt, so ist darin keine Verletzung des nachbarlichen Rücksichtnahmegebots zusehen. Der Nachbar hat keinen Anspruch auf eine unverbaute Aussicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Saarlouis hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wandte sich ein
Das Oberverwaltungsgericht Saarlouis führte zunächst aus, dass der
Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts habe hier keine Verletzung des nachbarlichen Rücksichtnahmegebots vorgelegen. Denn der Verlust einer Aussichtsmöglichkeit stelle gegenüber den Nachbarn keine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.05.2013
Quelle: Oberverwaltungsgericht Saarlouis, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 15907
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