wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Augsburg, Beschluss vom 31.08.2009
Au 4 S 09.1084 -

Blick auf Schloss Neuschwanstein baurechtlich nicht geschützt

Ausblick auf See und Bergpanorama weiterhin vorhanden – Wohnungseigentümer müssen Bauvorhaben dulden

Der Blick auf das „Märchenschloss“ Neuschwanstein ist grundsätzlich nicht davor geschützt, durch Nachbarn verbaut zu werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Augsburg entschieden.

Die Wohnungen der Antragsteller gehören zu einem Mehrfamilienhaus in Osterreinen (Gemeinde Rieden am Forggensee) und bieten bislang von ihren Balkonen und Fenstern aus eine freie Sicht auf den Forggensee, die Bergkulisse und das - zur Nachtzeit illuminierte - Schloss Neuschwanstein. Nach Auffassung der Eigentümer ist dieser Fernblick einzigartig und daher besonders schützenswert. Nachdem ihre Nachbarn Anfang August mit den Bauarbeiten für ein (weiteres) Mehrfamilienhaus begonnen hatten, das die Sicht auf Neuschwanstein zu versperren droht, begehrten sie deshalb vom Gericht einen einstweiligen Baustopp.

Freie Aussicht nicht durch öffentliches Baurecht geschützt

Das Verwaltungsgericht Augsburg lehnte den Antrag jedoch ab. Im Regelfall werde eine freie Aussicht durch das öffentliche Baurecht nicht geschützt. Zwar habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in der Vergangenheit Ausnahmen anerkannt, sofern ein besonders wertvoller, den Grundstückswert erheblich mitbestimmender Ausblick wesentlich beeinträchtigt ist und es dem neuen Bauherrn in der konkreten Situation auch zumutbar erscheint, darauf Rücksicht zu nehmen. Eine solche Ausnahme liege aber in diesem Fall nicht vor. Der besondere Reiz des Ausblicks ergebe sich aus dem Zusammenspiel des Forggensee mit dem Bergpanorama; dieser Anblick gehe den Antragstellern aber durch den benachbarten Neubau nicht völlig verloren, da ihnen der Blick auf den See und einen Großteil der Ammergauer und Allgäuer Alpen verbleibe. Wenngleich dem mehrere Kilometer entfernten Schloss Neuschwanstein ein hoher Bekanntheitsgrad zukomme, trage es - ebenso wie z.B. das Hohe Schloss zu Füssen oder Schloss Hohenschwangau - lediglich zur optischen Abwechslung bei. Da auch keine erdrückende Riegel- oder Einmauerungseinwirkung von dem neuen, relativ kleinen Bauvorhaben mit zwei Wohneinheiten und zwei Ferienwohnungen ausgehe, seien die Eigentümer der vorhandenen Häuser zur Duldung verpflichtet, so das Gericht.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.09.2009
Quelle: ra-online, VG Augsburg

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Augsburg_Au-4-S-091084_Blick-auf-Schloss-Neuschwanstein-baurechtlich-nicht-geschuetzt.news8396.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 8396 Dokument-Nr. 8396

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.