kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Apotheker dürfen Kunden für die Einlösung eines Rezeptes keinen Einkaufsgutschein als "Rezeptprämie" überreichen, da ein solches Verhalten eine Berufspflichtverletzung darstellt. Dies entschied das Landesberufsgericht für Heilberufe beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz und verwarnte auf Antrag der Landesapothekerkammer einen Apotheker wegen eines Verstoßes gegen die Arzneimittelpreisbindung.
Im zugrunde liegenden Streitfall warb ein Apotheker mit einer "Rezeptprämie": Für die Einlösung eines Rezepts bekam der Kunde pro verschreibungspflichtigem
Das Landesberufsgericht für Heilberufe bei dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz schloss sich dieser Auffassung an. Auch wenn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wettbewerbsrechtlich bei geringwertigen Kleinigkeiten keine Unterlassung gefordert werden könne, stelle das Verhalten eine Berufspflichtverletzung dar. Der Apotheker habe gegen das Arzneimittelgesetz und die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.10.2012
Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OVG-Rheinland-Pfalz_LBG-H-A-1035312_Apotheker-darf-keine-Rezeptpraemie-gewaehren~N14370
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 14370
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.