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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.03.2018
7 A O 11938/17 -

Rundfunkbeitrag europarechtlich unbedenklich

Einführung des Rundfunkbeitrags für privaten Bereich bedurfte keiner Zustimmung der Europäische Kommission

Das Ober­verwaltungs­gericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass die Erhebung des Rundfunkbeitrags mit dem Europarecht vereinbar ist.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte ein Privatmann gegen die Erhebung des Rundfunkbeitrags gegen den Südwestfunk geklagt. Er machte geltend, dass die Gebühren gegen die Verfassung und gegen das Europarecht verstoßen.

Rechtliche Gesichtspunkte mit Hinweis auf Verstoß gegen Europarecht nicht ersichtlich

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz verneint dies und bestätigte mit seiner Entscheidung das Urteil des erstinstanzlichen Verwaltungsgerichts. Dieses hatte geurteilt, dass der Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß sei, dies entspreche der Rechtsprechung auch des Bundesverwaltungsgerichts. Es handelt sich hierbei nicht um eine Steuer. Zudem ist auch keine Unvereinbarkeit mit dem Europarecht gegeben. Für die Einführung des Rundfunkbeitrags für den privaten Bereich hat es nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts nicht der Zustimmung durch die Europäische Kommission bedurft. Es sind keine rechtlichen Gesichtspunkte ersichtlich, nach denen ein Verstoß gegen das Europarecht vorliegt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.06.2018
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online

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