wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 01.03.2018
7 A 11938/17.OVG -

Rundfunkbeitrag unionsrechtlich nicht zu beanstanden

Einführung des Rundfunkbeitrags für den privaten Bereich bedurfte keiner Zustimmung der Kommission der Europäischen Union

Das Ober­verwaltungs­gericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass die Erhebung des Rundfunkbeitrags mit dem Unionsrecht vereinbar ist.

Im zugrunde liegenden Fall wandte sich der Kläger, ein Privatmann aus Trier, gegen die Erhebung von rückständigen Rundfunkbeiträgen durch den beklagten Südwestrundfunk (SWR). Er machte insbesondere geltend, dass die Rundfunkbeitragserhebung verfassungswidrig und mit Unionsrecht unvereinbar sei.

Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste steht Rundfunkbeitragserhebung nicht entgegen

Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz bestätigte diese Entscheidung und lehnte den Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das verwaltungsgerichtliche Urteil ab. Die Rundfunkbeitragserhebung sei nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz und des Bundesverwaltungsgerichts verfassungsgemäß. Sie sei auch mit Unionsrecht vereinbar. Das Bundesverwaltungsgericht habe bereits entschieden, dass die Einführung des Rundfunkbeitrags für den privaten Bereich - im Zuge der Neuregelung der Rundfunkfinanzierung ab dem 1. Januar 2013 - nicht der Zustimmung der Kommission der Europäischen Union bedurft habe. Entgegen der Auffassung des Klägers, der eine ungerechtfertigte Privilegierung des Beklagten im Vergleich zu den Angeboten privater Dritter rüge, stehe auch die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (2007/65/EG, neu kodifiziert durch die Richtlinie 2010/13/EU) der Rundfunkbeitragserhebung nicht entgegen. Vielmehr mache ein Erwägungsgrund der genannten Richtlinie deutlich, dass das Nebeneinander von öffentlich-rechtlichem Rundfunk und privaten Anbietern gesehen werde. Mit dem unionsrechtlich anerkannten dualen Rundfunksystem sei zwangläufig eine unterschiedliche Finanzierung verbunden. Während private Anbieter mit Werbung den von ihnen veranstalteten Rundfunk finanzierten, seien die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, bei denen die Werbung deutlich beschränkt sei, auf Abgabeneinnahmen angewiesen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.03.2018
Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OVG-Rheinland-Pfalz_7-A-1193817OVG_Rundfunkbeitrag-unionsrechtlich-nicht-zu-beanstanden~N25621

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 25621 Dokument-Nr. 25621

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.