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Speisen wie Rindfleisch mit Meerrettich und Kartoffeln oder Hacksteak mit Bratkartoffeln und Gemüse können nicht als einfach zubereitete Speisen im Sinne des Nichtraucherschutzgesetzes angesehen werden. Darüber hinaus verstößt es gegen das Nichtraucherschutzgesetz, eine Gaststätte über die Mittagszeit als Nichtraucher-Speisegaststätte und anschließend als Rauchergaststätte zu führen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Der Betreiber des ersten Verfahrens bietet in seiner so genannten Einraum-Gaststätte Speisen wie Rindfleisch mit Meerrettich und Kartoffeln oder Hacksteak mit Bratkartoffeln und Gemüse und vergleichbare Mahlzeiten an. Die Stadt Bad Kreuznach forderte ihn auf, das
Die Stadt habe den Gaststättenbetreiber zu Recht aufgefordert, in seiner
Die Klägerin des anderen Verfahrens ist Inhaberin eines Bistros. Sie betreibt die
Es sei nicht zulässig, dieselbe
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.05.2011
Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
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Dokument-Nr. 11715
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