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Der Betrieb eines Apothekenabgabeterminals, über den Medikamente ohne persönlichen Kontakt mit dem Apotheker an den Kunden ausgegeben werden können, steht im Widerspruch zu dem derzeit gesetzlich ausgeformten Arzneimittelschutz. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Der klagende Apotheker hat in seiner
Das Apotheken- und Arzneimittelrecht weise zum Schutz vor einer fehlerhaften Medikamentenabgabe einen hohen Sicherheitsstandard für den Betrieb einer
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.07.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 35/09 des OVG Rheinland-Pfalz vom 31.07.2009
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Dokument-Nr. 8238
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