wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 06.08.2008
9 CS 08. 1391 -

Kein Verkauf von Arzneimitteln über computergesteuerte Automaten

Vorschriften des Arzneimittelgesetzes nicht beachtet

Die Frage, ob der Verkauf von Arzneimitteln durch außerhalb der Apotheke befindliche Ausgabeautomaten („Visavia-System“) erfolgen darf, war Gegenstand eines Eilverfahrens vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.

Das Landratsamt Coburg hatte unter Hinweis auf entgegenstehende Vorschriften des Arzneimittelgesetzes das Inverkehrbringen von Arzneimitteln durch ein PCgesteuertes, mit einem Lagerautomaten verbundenes System mit sofortiger Wirkung untersagt. Die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung der Bevölkerung und die Sicherheit des Arzneimittelverkehrs könnten ansonsten nicht gewährleistet werden.

In dem dagegen angestrengten Eilverfahren blieb der Apotheker erfolglos. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte die ablehnende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth. Bereits im Eilverfahren sei mit hinreichender Wahrscheinlichkeit abzusehen, dass die automatisierte Abgabe von Arzneimitteln nicht mit den arzneimittelrechtlichen Vorgaben in Einklang stehe und deshalb untersagt werden könne. Traditionell erfolge die gebotene Information und Beratung in den Verkaufsräumen einer Apotheke im persönlichen Gespräch zwischen Kunden und Apotheker. Dieses „Normalbild“ sei auch Grundlage der Apothekenbetriebsordnung. Anhaltspunkte dafür, dass sich der Gesetzgeber von diesem Normalbild eines Informations- und Beratungsangebots verabschiedet hätte, seien nicht ersichtlich.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.08.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung der Landesanwaltschaft Bayern vom 14.08.2008

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Bayerischer-VGH_9-CS-08-1391_Kein-Verkauf-von-Arzneimitteln-ueber-computergesteuerte-Automaten~N6531

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 6531 Dokument-Nr. 6531

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.