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Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass ein Hartz IV-Empfänger keinen Anspruch darauf hat, Zugang zur aktuellen Diensttelefonliste des Jobcenters Köln zu erhalten.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das beklagte
Der Kläger - ein Hartz IV-Empfänger - hatte unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes verlangt, ihm die aktuelle Diensttelefonliste mit den Durchwahlnummern aller Sachbearbeiter zur Verfügung zu stellen. Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Klage abgewiesen. Mit der dieses Ergebnis bestätigenden Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts liegt nun das erste obergerichtliche Urteil zu einer bundesweit umstrittenen Rechtsfrage vor.
Zur Begründung führte das Gericht aus, dass das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.06.2015
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online
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Dokument-Nr. 21169
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