wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.03.2013
5 A 1293/11 -

Bei Opernpremiere muss einem Pressefotografen keine Fotoerlaubnis erteilt werden

Recht zur Aufnahme eigener Fotos ergibt sich nicht aus grundrechtlich geschützter Presse- und Informationsfreiheit

Eine Oper muss einem Pressefotografen bei Opernpremieren keine Fotoerlaubnis erteilen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Fotojournalist erfolglos eine Fotoerlaubnis zur Premiere der Inszenierung "Samson et Dalila" im Mai 2009 begehrt. Diese Aufführung hatte in der Öffentlichkeit Aufsehen erregt, weil sich zahlreiche Sängerinnen und Sänger angesichts grausamer Gewaltszenen und Massenvergewaltigungen krank gemeldet hatten. Die gewünschte Fotoerlaubnis war unter Hinweis auf ein allgemeines Fotografierverbot bei Aufführungen und mit Rücksicht auf private Rechte der Darsteller versagt worden. Im Klageverfahren sollte allgemein geklärt werden, ob die Oper verpflichtet ist, Fotojournalisten bei Premierenaufführungen eigene Aufnahmen zu gestatten.

Oper kann im Interesse einer ungestörten Aufführung Journalisten das Fotografieren verbieten

Das Gericht hat ausgeführt, das geltend gemachte Recht, eigene Fotos aufzunehmen, ergebe sich weder aus dem presserechtlichen Auskunftsanspruch noch aus der grundrechtlich geschützten Presse- und Informationsfreiheit. Zwar sei die Oper Köln grundsätzlich zur Auskunftserteilung auf konkrete Anfragen der Presse verpflichtet. Jedoch stehe die Art und Weise der Auskunftserteilung in ihrem Ermessen. Dabei müsse sie dem presserechtlich geschützten Wunsch des Klägers, über eine bestimmte Aufführung einen Bildbericht erstellen zu wollen, Rechnung tragen. Dies könne etwa dadurch geschehen, dass wesentliche Fakten zur Inszenierung mitgeteilt würden und ergänzend eine Auswahl an Bildaufnahmen aus der Probenarbeit angeboten werde. Mit Blick auf die Pressefreiheit sei aber nicht zu beanstanden, Journalisten denselben Verhaltensregeln zu unterwerfen, die die Oper im Interesse einer ungestörten Aufführung und mit Rücksicht auf berechtigte Belange der Darsteller jedem anderen Besucher abverlange.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.03.2013
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OVG-Nordrhein-Westfalen_5-A-129311_Bei-Opernpremiere-muss-einem-Pressefotografen-keine-Fotoerlaubnis-erteilt-werden.news15420.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 15420 Dokument-Nr. 15420

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.