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Die Ausweisung eines Imams mit ägyptischer Staatsangehörigkeit, der in seinen Predigten zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt, ist zulässig. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls war 1999 als Asylberechtigter anerkannt worden. In Deutschland war er als Imam muslimischer Gemeinschaften in Münster und Minden tätig. Ermittlungen der zuständigen Behörden kamen zu dem Ergebnis, der Kläger habe in seinen Predigten zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufgestachelt. Ferner habe er Verbindung zu der islamistischen
Aufgrund dieses Verhaltens hatte die Ausländerbehörde den Kläger ausgewiesen und ihm die
Mit Urteil vom 9. März 2011 hatte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bereits die Klage gegen den
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.04.2011
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online
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Dokument-Nr. 11405
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