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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31.03.2011
18 A 2195/09 -

Ausweisung eines Imams wegen Verbindung zur islamistischen Terrororganisation "Al-Jihad Al-Islami" rechtmäßig

Imam stachelt in Predigten zum Hass gegen Teile der Bevölkerung auf

Die Ausweisung eines Imams mit ägyptischer Staatsangehörigkeit, der in seinen Predigten zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt, ist zulässig. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls war 1999 als Asylberechtigter anerkannt worden. In Deutschland war er als Imam muslimischer Gemeinschaften in Münster und Minden tätig. Ermittlungen der zuständigen Behörden kamen zu dem Ergebnis, der Kläger habe in seinen Predigten zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufgestachelt. Ferner habe er Verbindung zu der islamistischen Terrororganisation "Al-Jihad Al-Islami" gehabt.

Ausländerbehörde droht Abschiebung nach Ägypten an

Aufgrund dieses Verhaltens hatte die Ausländerbehörde den Kläger ausgewiesen und ihm die Abschiebung nach Ägypten angedroht. Seine hiergegen beim Verwaltungsgericht Minden erhobene Klage wurde abgewiesen.

Klage gegen Widerruf der Asylanerkennung bereits abgelehnt

Mit Urteil vom 9. März 2011 hatte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bereits die Klage gegen den Widerruf seiner Asylanerkennung abgewiesen. Nunmehr lehnte es auch den Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung ab.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.04.2011
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online

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