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Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass es für eine "Orthokin-Therapie" nach einem Bandscheibenvorfall keine Beihilfe gibt, da Beihilfe zu Aufwendungen grundsätzlich nur für wissenschaftlich allgemein anerkannte Heilbehandlungen verlangt werden können.
Im zugrunde liegenden Streitfall begehrte ein
Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Klage in erster Instanz abgewiesen. Das Oberverwaltungsgericht hat die Berufung gegen dieses Urteil nicht zugelassen und damit das Urteil in der Sache bestätigt. Zur Begründung verwies das Gericht darauf, dass ein
Dem Beamten könne auch nicht ausnahmsweise für eine nicht wissenschaftlich allgemein anerkannte
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.02.2014
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online
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