wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 14.07.2010
11 S 2730/09 -

Keine Beihilfe für Autohomologe Immuntherapie eines unheilbar an Krebs erkrankten Beamten

Therapie stellt keine wissenschaftlich allgemein anerkannte Heil- oder Behandlungsmethode dar

Ein unheilbar an Krebs erkrankter Beamter hat keinen Anspruch darauf, die Kosten für eine wissenschaftlich nicht anerkannte Autohomologe Immuntherapie vom Land erstattet zu bekommen. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.

Im zugrunde liegenden Fall unterzog sich ein an Krebs erkrankter Beamter einer Autohomologen Immuntherapie. Die Kosten hierfür wollte er vom Land Baden-Württemberg erstattet bekommen.

Wissenschaftliche Anerkennung der Autohomologe Immuntherapie nicht zu erwarten

Das Land lehnte die Kostenübernahme jedoch ab. Zu Recht, entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württember. Bei der Autohomologen Immuntherapie handele es sich bislang nicht um eine wissenschaftlich allgemein anerkannte Heil- oder Behandlungsmethode. Dies habe das vom Gericht eingeholte Sachverständigengutachten überzeugend dargelegt. Wie sich aus den Ausführungen des Sachverständigen weiter ergebe, stehe auch nicht zu erwarten, dass die Autohomologe Immuntherapie demnächst wissenschaftlich anerkannt werden.

Für Beamten stand allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Behandlung zur Verfügung

Auch aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur gesetzlichen Krankenversicherung lasse sich kein Anspruch auf Beihilfe herleiten, so der Verwaltungsgerichtshof weiter. Danach dürfe ein gesetzlich Krankenversicherter, der an einer lebensbedrohlichen Krankheit leidet, zwar nicht von einer ärztlich angewandten Behandlungsmethode ausgeschlossen werden, wenn eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht. Dies gelte aber nur, wenn für die lebensbedrohliche Erkrankung eine allgemein anerkannte, medizinischem Standard entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung stehe. Eine solche Behandlung sei bei dem betroffenen Beamten aber möglich gewesen und auch angewandt worden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.07.2010
Quelle: ra-online, Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/StaatsGH-Baden-Wuerttemberg_11-S-273009_Keine-Beihilfe-fuer-Autohomologe-Immuntherapie-eines-unheilbar-an-Krebs-erkrankten-Beamten.news9974.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 9974 Dokument-Nr. 9974

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.