wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 10.09.2013
4 ME 204/13 -

OVG Lüneburg: Meldedatenabgleich bei Rundfunkbeitrag rechtmäßig

NDR mit Beschwerde erfolgreich

Der gesetzlich vorgesehene einmalige Meldedatenabgleich auf Grundlage des Rundfunkbeitrags­staatsvertrags ist rechtmäßig. Das hat das Niedersächsische Oberverwaltungs­gericht in Lüneburg am 10. September in einem Eilverfahren entschieden.

Das OVG Lüneburg gab damit einer Beschwerde des NDR gegen eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 3. September 2013 statt. Die Göttinger Richter hatten Teile der Datenübermittlung für unzulässig erklärt. Der NDR legte Beschwerde gegen den Beschluss ein und wies darauf hin, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag Angaben auch zu akademischen Graden, den Familienstand sowie die letzte Anschrift von Haupt- und Nebenwohnung ausdrücklich vorsieht. Die zuständigen Datenschutzbeauftragten waren in das Gesetzgebungsverfahren einbezogen. Das OVG Lüneburg folgte der Argumentation des NDR.

Mit Ausnahme des Göttinger Richterspruchs hatten auch alle bisherigen Gerichtsentscheidungen die Regelungen des einmaligen Meldedatenabgleichs bestätigt, darunter der Bayerische Verfassungsgerichtshof (Urteil v. 18.04.2013 - Vf. 8-VII-12; Vf. 24-VII-12 -) sowie verschiedene Oberverwaltungs- und Verwaltungsgerichte.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.09.2013
Quelle: ra-online, NDR (pm)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OVG-Lueneburg_4-ME-20413_OVG-Lueneburg-Meldedatenabgleich-bei-Rundfunkbeitrag-rechtmaessig~N16749

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 16749 Dokument-Nr. 16749

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.