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Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem vorläufigen Rechtschutzverfahren entschieden, dass die Bundesregierung nicht verpflichtet ist, einem Pressevertreter Auskunft über einen Bericht des deutschen Botschafters in der Ukraine zu geben.
Im zugrunde liegenden Verfahren hatte der Antragsteller vermutet, dass der Bericht vertrauliche Gespräche mit der ukrainischen Regierung zum Gegenstand hatte, in denen es um die militärische Fähigkeit der ukrainischen Separatisten ging, Passagierflugzeuge abzuschießen.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat einen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.12.2015
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
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Dokument-Nr. 21980
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